Der SiGe-Koordinator benötigt spezielle Koordinatorenkenntnisse und umfangreiches Wissen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
SiGe-Koordinatoren übernehmen für den Bauherren die Pflichten aus der BaustellV:
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes (RAB 33)
- Erstellen der Vorankündigung
- Koordinieren in der Planungs- und Ausfürhphase
- Ausarbeitung des SiGe-Plans (RAB 31)
- Zusammenstellung der SiGe-Unterlagen (RAB 32)